Globale Finanzregeln: es braucht klimafreundlichen Kurs

Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich BIZ, sozusagen die Mutter aller Zentralbanken, hat ihren Sitz in Basel. Der Turm der Bank gehört zum Stadtbild von Basel und beherbergt unter anderem auch den Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS). Dieses Wochenende treffen sich Vertreter:innen von Zentralbanken und Finanzaufsichtsbehörden aus aller Welt zur alljährlichen Generalversammlung der BIZ.

Als Teil eines globalen Netzwerks von zivilgesellschaftlichen Organisationen sind wir heute auch in Basel mit einer wichtigen Botschaft an die BIZ und ihre Mitglieder. Unter Anleitung eines kolumbianisch-belgischen Künstlers malen wir unweit des Eingangs zum BIZ-Turm ein riesiges Bodenbild mit der Überschrift “Keine Finanzstabilität ohne stabiles Klima”.
Mit der künstlerischen Aktion fordern wir eine klimafreundlichere Regulierung der Finanzbranche mit Berücksichtigung der Menschen- und Indigenenrechte ein.

Zudem wird der BIZ ein offener Brief übergeben, der von einer globalen Koalition von zivilgesellschaftlichen Organisationen unterzeichnet ist. Er enthält folgende Kernanliegen:

Die Menschen und planetaren Grenzen müssen Vorrang vor den Gewinnen der Finanzinstitute haben. Die Widerstandsfähigkeit unseres globalen Sozial- und Finanzsystems erfordert einen schrittweisen und effektiven Übergang zu einer ressourcen- und umweltschonenden, klimafreundlichen und fairen Wirtschaft.

Dafür braucht es eine Reform des aufsichtsrechtlichen Rahmens des globalen Finanzsystems –  mit folgenden Schwerpunkten:

  1. Offenlegungsstandards: Die Fortsetzung der Erarbeitung eines Standards zur Offenlegung klimabezogener Finanzrisiken muss gewährleistet werden, mit besonderem Augenmerk auf die Integration von Transitionsplänen.
  2. Transitionspläne: Aufbauend auf der Arbeit des  Networks for Greening the Financial System (NGFS) muss ein gemeinsamer Standard für Transitionspläne festgelegt werden. Transitionspläne sollten als  aufsichtsrechtliche Instrumente für das Management klimabezogener Risiken anerkannt werden.
  3. Szenario-Analysen: Anerkennen, dass Szenarioanalysen erheblich verbessert werden müssen, bevor ihre Ergebnisse zuverlässig zur Risikomessung und zur Bestimmung der Ambitionen und des Zeitplans für den Netto-Nullpunkt-Übergang verwendet werden können; Verwendung von Wirtschaftsmodellen auf der Grundlage der Klimawissenschaft, um die wahren Kosten des Klimawandels und die Kosten eines fehlenden oder verzögerten Übergangs einzuschätzen.
  4. Kapitalanforderungen: Überarbeitung des Kapitalrahmens, um das Klimarisiko zu berücksichtigen, insbesondere höhere Kapitalanforderungen für Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, die ein hohes Übergangsrisiko und eine Quelle für systemische physische Risiken darstellen.
  5. Weitere Überlegungen zur Nachhaltigkeit:  Aufnahme der Risiken im Zusammenhang mit kritischen Ökosystemleistungen und Menschenrechtsverletzungen in das Basler Regelwerk. Dazu sollte die Verpflichtung der Banken gehören, bei der Finanzierung aller fossilen Rohstoffprojekte eine Sorgfältigkeits-Prüfung durchzuführen und die freie, vorherige und informierte Zustimmung (Free, Prior and Informed Consent – FPIC)  einzuhalten.

Zur Durchsetzung dieser Reformen braucht es:

  • Kollaboration: Engere Zusammenarbeit mit Klimawissenschaftler:innen  und Biodiversitätsexpert:innen, um die Kluft zwischen Wirtschaft und Wissenschaft zu überbrücken;
  • Einbindung aller Beteiligten: Institutionalisierung des Dialogs mit Organisationen der Zivilgesellschaft, Think Tanks und Vertreter:innen  betroffener Gemeinschaften, insbesondere aus dem globalen Süden.
  • Gerechte Vertretung: Verstärkte Vertretung der Länder des Globalen Südens in der BIZ- und BCBS-Mitgliedschaft, um eine gerechte Beteiligung an der Gestaltung der globalen Finanzpolitik zu gewährleisten.