Neues Rechtsgutachten bestätigt: Pensionskassen müssen Klimarisiken berücksichtigen
Das neue Rechtsgutachten Niederer Kraft Frey (NKF) für die Klima-Allianz zeigt auf, dass die treuhänderische Sorgfaltspflicht auch bei Klimarisiken gilt. Pensionskassen müssen sich abzeichnende Wertverluste auf den Anlagen in Unternehmen der fossilen Energien entdecken und vermeiden. Ein Ausstieg aus diesem Sektor verstösst nicht grundsätzlich gegen die Pflicht zur Diversifikation des Portfolios. Die Ergebnisse des Rechtsgutachtens sind umso wichtiger, als die heutigen Investitionen von Schweizer Pensionskassen im Durchschnitt eine Erwärmung von 4-6 Grad Celsius unterstützen. Die Klima-Allianz fordert die Pensionskassen deshalb dazu auf, jetzt zu handeln und sich ernsthaft mit der Umschichtung ihrer Wertschriften zu befassen.
Pensionskassen sind laut schweizerischem Recht dazu verpflichtet, eine optimale Rendite zu erwirtschaften und gleichzeitig das Risiko von Wertverlusten auf den Anlagen so gering wie möglich zu halten. Dies beinhaltet nicht nur den Umgang mit klassischen Marktrisiken. Ein neues Rechtsgutachten zeigt auf, dass die treuhänderische Sorgfaltspflicht auch für Klimarisiken gilt, die einen Einfluss auf die Performance haben können. Das von der Klima-Allianz in Auftrag gegebene Gutachten stellt weiter fest, dass den Pensionskassen nichts entgegensteht, im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten Investitionen in die besonders betroffenen Unternehmen der fossilen Energien Kohle, Erdöl und Erdgas auszuschliessen.
Von allen Seiten steigt der Druck
Bereits Ende Sommer 2018 schrieben 166 Professoren und Fachleute des ETH-Bereiches ihrer Pensionskasse Publica einen Brief. Darin stellen sie fest, dass die Investitionen im fossilen Sektor nicht nur ein grosses ökologisches Risiko darstellen, sondern auch ein «erhebliches finanzielles». Sie haben eine starke Wertminderung von Unternehmen der fossilen Branche als wahrscheinlich beurteilt – und zwar noch bevor griffige Gesetze und neue Technologien zu einer sinkenden Nachfrage nach fossiler Energie führen würden.
Die Berücksichtigung von Klimarisiken unterstützt auch der Bundesrat. In seiner Antwort auf eine Interpellation von Ständerat Raphaël Comte (FDP) setzt er darauf, «dass der Einbezug solcher Langzeitrisiken wie des Klimawandels im Rahmen der treuhänderischen Pflicht von institutionellen Investoren gegenüber ihren Versicherten und Kunden angemessen berücksichtigt wird».
Link zur Liste der zugrundeliegenden Studien, die das Klimarisiko belegen