Klima-Rating Immobilien

Grundsätze:

Die Klima-Allianz evaluiert, wie stark die Vorsorgeeinrichtung ihren Klima- und ESG-Hebel bei den Immobilien (Nachhaltigkeit im Sinne der Brundtland-Definition in Kombination mit den UN Sustainable Development Goals) operationalisiert. Wir erfassen die direkt gehaltenen oder unmittelbar kontrollierten Wohn- oder Geschäftsimmobilien, die indirekten Beteiligungen in Immobilienfonds im In- und Ausland sowie die Hypothekenvergabe und die Anlagen in Green Bonds für grüne Immobilien. Referenz ist ein 1,5°C-Absenkpfad der eigenen oder finanzierten CO2-Emissionen der das Potenzial hat, bis 2030 eine Reduktion um mindestens die Hälfte im Vergleich zu 2020 zu erreichen und die Perspektive für ein Netto-Null Ziel 2040 eröffnet. Wir bewerten die folgenden Wirkhebel und Resultate einer über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehenden, verschrifteten oder faktischen aber evidenzbasiert nachprüfbaren Klima- und Nachhaltigkeitsstrategie; unsere Anforderungen bestimmen die maximale Nutzung der offenstehenden technologischen Potenziale, die Fokussierung der Ressourcen im Masse der Relevanz auf die Sanierung des Altbestandes und gewichten einen überdurchschnittlichen Einbezug der relevanten Sustainable Development Goals:

  1. Gewichtet im Masse des Anteils der direkt gehaltenen oder unmittelbar kontrollierten Immobilien am Total der mit Immobilien verbundenen Anlagekategorien, ermitteln wir die Steilheit des eingeleiteten Absenkpfades der direkten CO2eq-Emissionen pro m2 Energiebezugsfläche EBF und Jahr (Scope 1) vor 2030. Das Optimum wird umgesetzt durch maximale Ausschöpfung des Potenzials energetischer Sanierungen des Altbestandes nach bestem Stand der Technik – mit maximaler Optimierung bei der Senkung des Energie- und Stromverbrauchs und der vollständigen Umstellung auf erneuerbare Energien – sowie mit Einbezug der grauen Energie (Scope 3 upstream) in die Planungsentscheide; Neubauten sind konform zu den im Zeitpunkt der Planung fortgeschrittensten Energiestandards. Vorausschauende Verbrauchssteuerung via Gebäudetechnik und Mieterengagement sowie ein enges CO2- und Energie-Monitoring sind selbstverständlich. Wir bewerten zusätzlich folgende Klima- und Nachhaltigkeitshebel:
      • Im Falle einer quantitativ und qualitativ hochstehenden Erfüllung eines bereits umgesetzten oder geplanten Absenkpfades der indirekten Treibhausgasemissionen ermitteln wir deren Ausmass. Dazu zählen wir von ausserhalb der Gebäude bezogene Energie wie Fernwärme und Strom für Gebäudetechnik (Scope 2), sowie von ausserhalb der Gebäude erzeugten Emissionen durch Strombezüge der Mieter (Scope 3 downstream, category 13) sowie durch das Verkehrsaufkommen der Nutzer, die durch Minimierung des Parkplatzangebots, Förderung der Elektromobilität via proaktive Installation von Ladestationen, gute Lage zum öffentlichen Verkehr und Förderung der Velobenutzung gesteuert werden können (Scope 3 downstream, category 9). Weiterhin ziehen wir die bestmögliche Minimierung der Verluste grauer Energie gemäss Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz heran: durch bewusste Entscheidungen im Falle von Sanierung oder Neubau, durch Verwendung von Baumaterialien mit möglichst geringem CO2-Fussabdruck, durch Maximierung der Wiederverwendung und -Verwendbarkeit von Baumaterialen, Bauteilen und Energietechnik (Scope 3 upstream). Zu beachten ist, dass heute die grauen Emissionen gemessen werden können, somit sind sie in die CO2-Bilanzen einzubeziehen. Hinzu zählen wir schliesslich als “Impact Investing” die maximale Realisierung der Potenziale der Photovoltaik zur Minimierung der territorialen Emissionen der Schweiz mit Dekarbonisierung von Verkehr, Industrie und Gebäuden via Hochfahren der Produktion von solar produzierten Stroms. Alle Faktoren zusammen gewichten wir im Masse ihrer Erfüllung mit einem Zehntel zulasten der restlichen Faktoren.
      • Im Falle einer quantitativ und qualitativ überdurchschnittlichen ESG-Positiv-Wirkung im Sinne der Brundtland-Definition und der Sustainable Development Goals (SDG) gewichten wir diesen Faktor im Masse seines Impakts mit einem Zehntel zulasten der restlichen Faktoren. Wir berücksichtigen eines oder mehrere der relevanten SDG, insbesondere Goal 7 “Affordable and Clean Energy,” Goal 10 “Reduce Inequality” in Verbindung mit Goal 10.2 “Empower and promote social and economic inclusion of all”, Goal 11 “Sustainable Cities and Communities” in Verbindung mit Goal 11.1 “Ensure access for all to adequate, safe and affordable housing”, Goal 15 “Protect, restore and promote sustainable use of terrestrial ecosystems, …” in Verbindung mit Goal 15.5 “Take urgent and significant action to reduce the degradation of natural habitats, halt the loss of biodiversity”. In Bezug auf die Teilbereiche Nachhaltige Städte und Gemeinschaften, Biodiversität und Klima-Adaptation betrachten wir den Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz insbesondere mit seinen Aspekten “Natur und Landschaft” und “Nutzung und Raumgestaltung” als Referenz. Schliesslich berücksichtigen wir eine überdurchschnittliche Erfüllung weiterer Nachhaltigkeitskriterien wie Reduktion besonders des Warmwasserverbrauchs. 
  1. Gewichtet im Masse des Anteils der indirekten Beteiligungen in Anlagestiftungen, Immobilienfonds oder vergleichbaren Immobilieninvestitionen im In- und Ausland am Total der mit Immobilien verbundenen Anlagekategorien, ermitteln wir das Mass der Erfüllung gemäss obigem Pkt. 1. Sowohl Engagement (Einflussnahme insbesondere im Ausland auf die Anlagestiftung oder Fondsgesellschaft zur Einleitung eines Absenkpfades Netto-Null 2040 und des Einbezugs der relevanten Sustainable Development Goals) als auch Devestition und Neuselektion der Anlagegefässe sind Mittel zur Zielerreichung.
  1. Unter der Wirkachse direkt oder kollektiv vergebene grüne Hypotheken und Green Bonds oder gleichwertige Finanzierungen für grüne Immobilien bewerten wir das Ausmass und die Wirkkraft des projektierten oder projizierbaren, relativen Zuwachspfads von eigenen grünen Hypotheken, von grünen Kollektivanlagen in Hypotheken,  und von Anlagen in Green Bonds oder gleichwertiger Finanzierungen für grüne Immobilien im In- und Ausland. Letztere müssen durch die Vergabe von grünen Hypotheken durch Finanzinstitute, mittels Refinanzierung grüner Hypotheken durch die beiden inländischen Pfandbriefinstitute (Pfandbriefbank schweizerischer Hypothekarinstitute, Pfandbriefzentrale schweizerischer Kantonalbanken) oder mit direkter Finanzierung externer Immobilieneigner die Dekarbonisierung von Immobilienbeständen in einem Masse bewirken, das den jeweiligen Marktdurchschnitt substanziell übertrifft. Alle erwähnten Finanzierungen müssen insbesondere für klimapositive Sanierungen mit optimaler Energieeffizienz und Dekarbonisierung, aber auch für Neukäufe oder Neubauten mit besonders hoher Klima- und ESG-Positiv-Wirkung eingesetzt werden. Im Falle der eigenen oder kollektiv vergebenen grünen Hypotheken wird der Zuwachspfad mit Engagement gegenüber den Empfängern zur Maximierung des Volumens und des Impakts durch Beratung, durch stringente Vergabekriterien und Selektion, durch das relative Ausmass der Zinsverbilligung und mittels vergleichbarer finanzieller Anreize erzielt. Bei entsprechendem Nachweis der Wirksamkeit der Beratung und der Vergabekriterien anerkennen wir als “Grüne Hypothek” auch die Vergabe ohne explizites grünes Label. Vergleichsmass für die Qualität der grünen Hypotheken und für die Steilheit des Zuwachspfades sind die entsprechenden Bestreferenzen des Markts in Bezug auf CO2-Reduktionswirkung und finanzielle Anreize. Wir gewichten bei der Bewertung den Anteil der Anlagekategorie “Hypotheken” gemäss Bilanz am Total der mit Immobilien verbundenen Anlagekategorien, wobei wir den Anteil der direkt oder kollektiv vergebenen grünen Hypotheken mit dem Mehr-Anteil der Green Bonds oder gleichwertiger Finanzierungen für grüne Immobilien im Vergleich zum inländischen Markt addieren, und das Ausmass am Total der Aktiven ermitteln.

Wir messen pro Vorsorgeeinrichtung die Aktivierung der drei Wirkhebel individuell, gewichten die Resultate je im Masse des Anteils an allen mit Immobilien verbundenen Anlagekategorien, addieren die Bewertungen und vergleichen sie mit definierten Schwellenwerten für die nachfolgend beschriebenen “Ampel-Labels”.

Das Fehlen merklicher erster Schritte zur Einleitung eines Absenkpfades der Emissionen wie nachfolgend beschrieben führt zu “Rot”.

Erste dokumentierte und nachvollziehbare, im Ausmass merkliche Schritte zur Einleitung eines Absenkpfades der Emissionen bei Einbezug der relevanten Sustainable Development Goals würdigen wir mit “Orange”. Ein bestimmtes Potenzial zu einer Systemperformance ist erkennbar, die mit dem 1.5°C-Ziel des Pariser Klimaabkommens vereinbar sein könnte: die getroffenen und eingeleiteten Massnahmen weisen nur auf die Erreichung dieses Ziels weit nach 2040 hin, sind den lokalen gesetzlichen Bestimmungen nur wenig voraus und nutzen die offenstehenden technologischen Potenziale ungenügend. 

Mit “Hellgrün” bewerten wir “Good Practice” Vorsorgeeinrichtungen, welche mit ihren direkten und indirekten Immobilien sowie mit den Hypotheken und Green Bonds Immobilien bereits auf einem substanziell über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehenden Dekarbonisierungspfad mit Fokus insbesondere auf den Altbestand sind: das Potenzial zur anhaltend optimalen Systemperformance ist gegeben, und die Aussicht ist intakt, Netto-Null Emissionen Scope 1 bis 2040 zu erreichen – dabei ist die weitgehende Erfüllung der Dekarbonisierung im Scope 2 und Scope 3 und der relevanten Sustainable Development Goals eingeschlossen.

Mit “Grün” bewerten wir die Vorreiter, welche mit ihren direkten und indirekten Immobilien sowie mit den Hypotheken und Green Bonds Immobilien auf einem weit über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehenden Dekarbonisierungspfad sind: ihr Potenzial zur anhaltend exzellenten Systemperformance ist gegeben; sie sind weitgehendst auf Kurs zu Netto Null Emissionen Scope 1 spätestens 2040 – dabei ist die überdurchschnittliche Erfüllung der Dekarbonisierung im Scope 2 und Scope 3 und der relevanten Sustainable Development Goals gesichert.

Aktualisierung:

  • Im Austausch mit den Pensionskassen bilden wir die Evolution auf dem Weg zur Klimaverträglichkeit ab, indem wir die Factsheets und, bei Fortschritten, die Klassierungen periodisch aktualisieren.
  • Diese Kriterien sind mindestens bis Ende 2024 gültig. Die Klima-Allianz behält sich vor, sie anschliessend der höheren Stringenz anzupassen, die zur Erreichung der Pariser Klimaziele (1.5°C mit Netto-Null weit vor 2050) erforderlich ist.

Rot: Klimaschädigend

Die Vorsorgeeinrichtung:

  • ist nicht transparent – sie führt keine öffentliche Website mit ausreichenden Informationen und sie entzieht sich der Beantwortung von Fragen der Klima-Allianz,
  • oder sie ist transparent aber aktuell nicht klimakompatibel im Sinne, dass sie ausreichende Schritte mit weiteren Planungen hin zu einem Dekarbonisierungspfad in Linie mit dem globalen 1.5°C-Ziel getätigt hat. 

Bedingung für die Höherstufung sind die Publikation oder Zurverfügungstellung von ersten Resultaten und weiteren, ausreichend quantifizierbaren Planungen einer Dekarbonisierung, die auf einen zukünftig klimarelevanten Dekarbonisierungspfad gemäss den nachfolgenden Kriterien für “Orange” hinweisen.

Nicht ausreichend für eine Höherstufung sind insbesondere:

  • Vage Nachhaltigkeitsgrundsätze, summarische Absichtserklärungen, Auflistung isolierter Positivbeispiele bei fehlender Bestandesaufnahme, insbesondere der Unkenntnis der CO2-Emissionen des direkt gehaltenen Gebäudebestandes und des Fehlens von Anstrengungen, die CO2-Emissionen der indirekten Immobilien kennen zu wollen.
  • Massnahmen, die ohnehin gemäss den lokalen Gesetzen und den markt- und technologieüblichen Standards vorzunehmen sind.
  • Ankündigung eines Netto-Null Ziels 2050 bei den direkten Immobilien ohne Publikation einer kurz- und mittelfristigen Klimastrategie mit Umsetzungsplan.
  • Nachhaltigkeitsgrundsätze sind einigermassen detailliert, aber es ist keine nachvollziehbar wirksame Umsetzung mit Massnahmen-Detailplan ersichtlich.  

Orange: Erste Schritte eingeleitet

Die Vorsorgeeinrichtung hat ausreichende und bewertbare Schritte auf der Basis mittelfristiger Planung zur Einleitung eines Absenkpfades der Emissionen bei sachgerechtem Einbezug der ESG-Kriterien im Sinne der Brundtland-Definition in Kombination mit relevanten Sustainable Development Goals getätigt. Eine bereits auf ersten CO2eq-Analysen und/oder nachvollziehbar klimawirksamen Umsetzungsschritten fundierte Reduktion ist erkennbar, die potenziell mit dem 1.5°C-Ziel des Pariser Klimaabkommens vereinbar erscheint. Es zählen:

  1. Gewichtet im Masse des Anteils der direkt gehaltenen oder unmittelbar kontrollierten Immobilien am Total der mit Immobilien verbundenen Anlagekategorien, ist ein Absenkpfad der direkten CO2-Emissionen pro m2 EBF/Jahr (Scope 1) erkennbar, der aber merklich unter einer Halbierung bis 2030 im Vergleich zu heute liegt oder so einzuschätzen ist, womit das Potenzial besteht, das Netto-Null Ziel zu erreichen, jedoch erst 2050. Dies wird umgesetzt durch durch eine in den nächsten Jahren fokussiert hohe Rate an energetischen Sanierungen des Altbaubestandes nach bestem Stand der Technik in Kombination mit der vollständigen Umstellung auf erneuerbare Energien – wir berücksichtigen bei der positiven Bewertung vorab das Ausmass des Willens zur Dekarbonisierung des Altbaubestandes. Eine entsprechend dokumentierte, seit Jahren bestehende Praxis unterstützt eine positive Einschätzung. Es ist für uns selbstverständlich, dass Neubauten grundsätzlich konform sind zu den im Zeitpunkt der Planung fortgeschrittensten Potenzialen für die Minimierung des Treibhausgasausstosses pro Nutzer. In beiden Fällen berücksichtigen wir eine bewusst gesteuerte hohe oder erhöhte Nutzungsdichte in m2/Nutzer positiv. Bei Fehlen von CO2eq-Emissionsdaten oder von nachvollziehbaren und detaillierten Umsetzungsberichten schätzen wir im Falle von Institutionen mit wenig Ressourcen (unter CHF 5 Mia. gesamtes Anlagevolumen inkl. Finanzanlagen) das Absenkungsmass qualitativ auf der Basis von Governance, Qualität und Quantität der veröffentlichten oder uns offengelegten technischen Massnahmen. Bei Vorliegen von Nachweisen bewerten wir zusätzlich und anteilsmässig folgende, unter “Grundsätze” definierte Klima- und Nachhaltigkeitshebel:
      • Das Mass der Erfüllung eines bereits umgesetzten oder geplanten Absenkpfades der indirekten Treibhausgasemissionen inklusive der Erhöhung der Produktion von Solarstrom für die Schweiz gewichten wir mit einem Zehntel und erleichtern im Gegenzug um dieses Gewicht die Anforderungen an den Reduktionspfad der direkten CO2-Emissionen.
      • Das Mass des Wirkung in Bezug auf die relevanten Sustainable Development Goals gewichten wir mit einem Zehntel und erleichtern im Gegenzug um dieses Gewicht die Anforderungen an den Reduktionspfad der direkten CO2-Emissionen.
  1. Gewichtet im Masse des Anteils der indirekten Beteiligungen in Anlagestiftungen und in Immobilienfonds im In- und Ausland am Total der mit Immobilien verbundenen Anlagekategorien, bewerten wir, bei Vorliegen aussagekräftiger Daten zu den Anlagegefässen, das Ausmass der Erfüllung gemäss obigem Punkt 1, bzw. gemäss Punkt 1 “Hellgrün” bzw. “Grün” – je nachdem welche Stufe zutrifft.
  1. Gewichtet im Masse des Anteils der Anlagekategorie Hypotheken am Total der mit Immobilien verbundenen Anlagekategorien bewerten wir das unter “Grundsätze” Pkt. 3 definierte relative Mass der aktuellen Erfüllung in Linie mit dem bestmöglichen, projektierbaren oder projektierten Zuwachspfad wirksamer grüner Hypotheken und/oder von Green Bonds für Immobilien. Wir betrachten die Zielstellung eines addierten Anteils an den Aktiven von rund 2% als “Good Practice” in diesem Bereich, somit ermitteln wir das aktuelle Resultat im Hinblick darauf.

Hellgrün: Good Practice

Die Vorsorgeeinrichtung hat weitgehende, bewertbare Schritte auf der Basis ihrer CO2eq-Analysen und einer langfristigen Planung für die Weiterverfolgung eines Absenkpfades der Emissionen bei sachgerechtem Einbezug der ESG-Kriterien im Sinne der Brundtland-Definition in Kombination mit relevanten Sustainable Development Goals getätigt. Der Dekarbonisierungspfad kann nach heutigem Stand als in Linie mit mit dem 1.5°C-Ziel des Pariser Klimaabkommens betrachtet werden, sofern eine beschleunigte Reduktion der CO2-Emissionen in den nächsten Jahren erfolgt. Die “Good Practice” Vorsorgeeinrichtung erfüllt im Masse des Anteils gewichtete vier Fünftel der folgenden Kriterien. Es zählen:

  1. Gewichtet im Masse des Anteils der direkt gehaltenen oder unmittelbar kontrollierten Immobilien am Total der mit Immobilien verbundenen Anlagekategorien, ist ein Absenkpfad der direkten CO2-Emissionen pro m2 EBF/Jahr (Scope 1) mit mindestens einer Halbierung bis 2030 im Vergleich zu heute festgelegt, womit ein Potenzial besteht, das Netto-Null Ziel 2040 zu erreichen. Dies wird umgesetzt durch ein CO2-Monitoring-System und eine in den nächsten Jahren fokussiert sehr hohe Rate an energetischen Sanierungen nach bestem Stand der Technik in Kombination mit der vollständigen Umstellung auf erneuerbare Energien – wir berücksichtigen das Ausmass des Altbaubestandes sowie die Nutzungsdichte in m2/Nutzer und erwarten, dass Neubauten ohne Vorbehalt konform sind zu den im Zeitpunkt der Planung fortgeschrittensten Potenzialen für die Minimierung des Treibhausgasausstosses pro Nutzer. In beiden Fällen berücksichtigen wir eine bewusst gesteuerte hohe oder erhöhte Nutzungsdichte in m2/Nutzer positiv. Bei Fehlen von CO2eq-Emissionsdaten oder von nachvollziehbaren und detaillierten Umsetzungsberichten schätzen wir im Falle von Institutionen mit wenig Ressourcen (unter CHF 5 Mia. gesamtes Anlagevolumen inkl. Finanzanlagen) das Absenkungsmass qualitativ auf der Basis von Governance, Qualität und Quantität der veröffentlichten oder uns offengelegten technischen Massnahmen. Bei Vorliegen von Nachweisen bewerten wir zusätzlich und anteilsmässig folgende, unter “Grundsätze” definierte Klima- und Nachhaltigkeitshebel:
      • Das Mass der Erfüllung eines bereits umgesetzten oder geplanten Absenkpfades der indirekten Treibhausgasemissionen inklusive der Erhöhung der Produktion von Solarstrom für die Schweiz gewichten wir mit einem Zehntel und erleichtern im Gegenzug um dieses Gewicht die Anforderungen an den Reduktionspfad der direkten CO2-Emissionen.
      • Das Mass der Wirkung in Bezug auf die relevanten Sustainable Development Goals gewichten wir mit einem Zehntel und erleichtern im Gegenzug um dieses Gewicht die Anforderungen an den Reduktionspfad der direkten CO2-Emissionen.
  1. Gewichtet im Masse des Anteils der indirekten Beteiligungen in Anlagestiftungen und in Immobilienfonds im In- und Ausland am Total der mit Immobilien verbundenen Anlagekategorien, bewerten wir, bei Vorliegen aussagekräftiger Daten zu den Anlagegefässen, das Ausmass der Erfüllung gemäss obigem Punkt 1, bzw. gemäss Punkt 1 “Orange” bzw. “Grün” – je nachdem welche Stufe zutrifft.
  1. Gewichtet im Masse des Anteils der Anlagekategorie Hypotheken am Total der mit Immobilien verbundenen Anlagekategorien bewerten wir das unter “Grundsätze” Punkt 3 definierte relative Mass der aktuellen Erfüllung in Linie mit dem bestmöglichen, projektierbaren oder projektierten Zuwachspfad grüner Hypotheken und/oder von Green Bonds für Immobilien. Wir betrachten die Zielstellung eines addierten Anteils an den Aktiven von rund 2% als “Good Practice” in diesem Bereich.

Grün: Visionär

Die visionäre Vorsorgeeinrichtung erfüllt alle der unter “Hellgrün” aufgeführten Kriterien – individuell gemessen und gewichtet nach den drei Wirkachsen 1., 2. und 3., in bestmöglichem Umfang und in jeweils optimal sachdienlicher Weise. Sie nutzt ihren Spielraum optimal, indem sie auf Immobilien mit positiver Wirkung auf Gesellschaft, Umwelt und Klima setzt, und sichert weitgehendst die Perspektive für das Netto-Null Ziel 2040 mit optimalem Einbezug der relevanten Sustainable Development Goals besonders bei ihren eigenen Immobilienanlagen.

Tendenzen

Das Anlageverhalten der Pensionskassen ist auch bezüglich ihrer Immobilien entscheidend für die Klimapolitik der Schweiz und ihren Beitrag für die Sustainable Development Goals. Sie sind der Öffentlichkeit – der Zivilgesellschaft und der Politik – gegenüber Rechenschaft schuldig, wie weit sie ihre Verantwortung für den Beitrag der Schweiz zu diesen planetarischen Zielen wahrnehmen.

Wenn die Institution folglich keine öffentliche Website mit Informationen über ihre Organisation und ihre Anlagepolitik führt und sich der Beantwortung der Anfragen der Klima-Allianz nach Offenlegung aller notwendigen Informationen entzieht, lautet die Einstufung: im Dunkeln.

Die Vorsorgeeinrichtung ist mit ihren Immobilien-Investitionen in Bezug auf die Erreichung der Pariser Klimaziele und der Sustainable Development Goals im Vergleich zum gewichteten Durchschnitt ihrer Peers im deutlichem Rückstand.

Beispielsweise:

  • sie hat auf ihrer Website keine oder nur vage Nachhaltigkeitsgrundsätze oder summarische Absichtserklärungen publiziert, oder nur isolierte Positivbeispiele publiziert,
  • es fehlt eine Bestandesaufnahme mit Analyse des energetischen Sanierungsbedarfs, insbesondere kennt sie die CO2-Emissionen des Gebäudebestandes nicht,
  • sie hat Massnahmen ergriffen oder getroffen, die ohnehin gemäss den lokalen Gesetzen und den markt- und technologieüblichen Standards vorzunehmen sind.

Die Vorsorgeeinrichtung hat zwar erste Massnahmen getroffen, die ihren Weg in Richtung Dekarbonisierungspfad mit Einbezug relevanter Sustainable Development Goals vorbereiten könnten, jedoch fehlen praktische Schritte in merklichem Ausmass.

Beispielsweise beschränkt sie sich auf folgendes:

  • sie ist erst daran, Grundlagenarbeit für die Planung einer Dekarbonisierung zu unternehmen,
  • sie hat zwar eine Bestandesaufnahme vorgenommen und ein kleinerer Teil des Bestandes erscheint klimaverträglich, sie verfügt aber noch über keine systematische Planung im Sinne einer Nachhaltigkeits- und/oder Klimastrategie mit Indikatoren.

Die Vorsorgeeinrichtung ist aktuell in Rot, hat jedoch erste geeignete Massnahmen getroffen, die ein Potenzial aufzeigen, die Kriterien für Orange erfüllen zu können, und die nach Implementierung und Erweiterung die potenzielle Einleitung eines Absenkpfades der Emissionen mit Perspektive Netto-Null 2050 bei Einbezug der relevanten Sustainable Development Goals erkennen lassen. 

Beispielsweise erfüllt sie mehrere der folgenden Punkte:

  • sie hat eine Bestandesaufnahme vorgenommen und kennt insbesondere die CO2-Emissionen des Gebäudebestandes im Hinblick auf die Veröffentlichung – oder arbeitet, als Institution mit Anlagevolumen unter 5 Mia. CHF, verbindlich an deren Messung,
  • sie hat die aktuellen CO2-Emissionen des Gebäudebestandes veröffentlicht oder der Klima-Allianz zur Publikation überlassen,
  • sie arbeitet an einer systematischen Planung im Sinne einer Nachhaltigkeits- und/oder Klimastrategie mit Indikatoren,
  • sie hat erste, nachvollziehbar klimawirksame Schritte der Dekarbonisierung auf einem bestimmten Teil ihrer Immobilien-Investitionen bereits getätigt, die evidenzbasiert einen Absenkpfad erkennen lassen, der potenziell mit dem 1.5°C-Ziel des Pariser Klimaabkommens vereinbar erscheint.

Die Vorsorgeeinrichtung ist aktuell in Orange, hat jedoch zusätzliche geeignete Massnahmen getroffen, die ein Potenzial aufzeigen, die Kriterien für Hellgrün erfüllen zu können, und die nach Implementierung und Erweiterung die Steilheit ihres Absenkpfades der Emissionen erhöhen und somit das Netto-Null Ziel 2050 absichern sowie eine Perspektive Netto-Null 2040 eröffnen, immer bei Einbezug der relevanten Sustainable Development Goals.

Beispielsweise erfüllt sie einen oder beide der folgenden Punkte:

  • Auf der Basis ihres schon eingeleiteten, auf CO2-Analysen abgestützten Dekarbonisierungspfads erhöht sie ihre formelle Verpflichtung für eine Beschleunigung der Absenkung der Emissionen zur Sicherung des Netto-Null Ziels 2050,
  • Anwendbar bei < CHF 5 Mia.: ihre umgesetzten, nachvollziehbar klimawirksamen Schritte der Dekarbonisierung lassen evidenzbasiert einen Absenkpfad erkennen, der potenziell mit dem 1.5°C-Ziel des Pariser Klimaabkommens vereinbar erscheint. 

Die Vorsorgeeinrichtung ist aktuell in Hellgrün, hat jedoch zusätzliche geeignete Massnahmen getroffen, die ein Potenzial aufzeigen, die Kriterien für Grün erfüllen zu können, und die nach Implementierung und Erweiterung die Steilheit ihres Absenkpfades der Emissionen weiter vergrössern und somit das Netto-Null Ziel 2040 weitgehendst absichern, immer bei maximalem Einbezug der relevanten Sustainable Development Goals.

Beispielsweise erfüllt sie die einen oder beide der folgenden Punkte:

  • Auf der Basis ihres schon eingeleiteten, auf CO2-Analysen abgestützten Dekarbonisierungspfads erhöht sie weiterhin ihre formelle Verpflichtung für eine Beschleunigung der Absenkung der Emissionen, somit zeigt ihr Dekarbonisierungspfad an, dass sie perspektivistisch Aussicht hat, das Netto-Null Ziel bereits 2040 zu sichern.
  • Anwendbar bei < CHF 5 Mia: ihre umgesetzten, nachvollziehbar klimawirksamen, weitergehenden Schritte der Dekarbonisierung lassen evidenzbasiert einen Absenkpfad erkennen, der der aktuellen durchschnittlichen Erfüllung des 1.5°C-Ziel des Pariser Klimaabkommens voraus ist, somit mit einem ambitionierten Netto-Null Ziel 2040 vereinbar erscheint.

Die Vorsorgeeinrichtung ist in Grün, ist umfassend nachhaltig und sichert somit weitgehendst das Netto-Null Ziel 2040, weil sie: 

  • entweder seit langem eine weitgehende Klima- und ESG-Integration für ihre Immobilieninvestitionen insbesondere bei Kauf, Verkauf und Neubau ihrer direkt gehaltenen Immobilien praktiziert im Sinne einer Maximierung einer positiver Wirkung auf Gesellschaft, Umwelt und Klima, und praktisch schon heute das Netto-Null Ziel 2040 erfüllt,
  • und/oder weil sie für ihre Immobilieninvestitionen generell zwar erst seit einigen Jahren einen beschleunigten Absenkpfad mit weitgehender Klima- und ESG-Integration mit Einbezug der relevanten Sustainable Development Goals eingeleitet hat, aktuell aber weitgehendst das Netto-Null Ziel 2040 sichert.